Meat Morning Briefing
02Tierwohl

Ausgabe 056 · 20. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Aviäre-Influenza-Zonen machen Geflügellogistik zur Rückverfolgbarkeitsprüfung

Die Einrichtung einer Primärkontrollzone in Alberta zeigt: Bei Aviärer Influenza wird Logistik sofort zur Frage des Tiergesundheitsstatus. Die kanadische Lebensmittelinspektionsbehörde CFIA erklärte die Zone PCZ-342 am 13. Oktober; am 14. Oktober wurde konkretisiert, welche Tiere, Produkte und Gegenstände als infiziert oder kontaminiert gelten können.

Die Anordnung umfasst gewerblich und nicht gewerblich gehaltenes Geflügel, Eintagsküken, Bruteier, Eier sowie weitere Erzeugnisse und Nebenprodukte von gehaltenem Hausgeflügel. Erfasst sind auch andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel, sofern ihre Verbringung Kontakt zu Geflügel oder Geflügelhaltungen ermöglichen könnte. Ebenso gehören Gegenstände dazu, die solchen Vögeln ausgesetzt waren.

Die operative Bedeutung reicht weit über den betroffenen Betrieb hinaus. Sobald eine Kontrollzone gilt, müssen Wege von Tieren, Eiern, Nebenprodukten, Fahrzeugen, Geräten und Verpackungsmaterialien eindeutig getrennt werden. Rückverfolgbarkeit ist für Unternehmen der Geflügelkette dann kein Archiv für die spätere Prüfung, sondern ein tägliches Instrument: Sie entscheidet darüber, ob eine Bewegung möglich ist, welche Genehmigung erforderlich ist und welche Reinigung zu dokumentieren ist.